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Integrierte Versorgungsverträge

Wir sind Leistungspartner Kardiologie der DAK und Technikerkrankenkasse
Der deutschlandweite Vertrag zur besonderen kardiologischen Versorgung in der Kardiologie nach § 140a SGB V besteht seit dem 01.04.2009 mit der DAK‑Gesundheit. Seit dem 01.06.2014 ist auch die Techniker Krankenkasse diesem Vertrag beigetreten. Dieser BV-Vertrag hat das Ziel, eine qualitativ hochwertige deutschlandweite ambulante Versorgungsstruktur für kardiologische Leistungen zu gewährleisten.
Folgende Leistungen unserer Praxis können hier erbracht werden:
Implantation von Ereignisrekordern, Herzschrittmacher und Defibrillatoren: Bei ambulant durchgeführten Herzschrittmacher- und Defibrillatorimplantationen werden hochwertige Aggregate der neuesten Generation implantiert. Dies schließt bei entsprechender Indikation auch die Möglichkeit der Patientenversorgung mittels telemedizinischer Überwachung ein.
Externe Kardioversionen, elektrophysiologische Untersuchungen und Ablationstherapien.

Weitere Infomationen finden Sie HIER